Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Moventrade UG (haftungsbeschränkt)
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Moventrade UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Moventrade“) und ihren Kunden über die Nutzung der Plattform, Website, mobilen Anwendungen sowie über die Vermittlung und/oder Durchführung von Dienstleistungen.
(2) Die AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Sofern einzelne Regelungen ausschließlich für Verbraucher oder Unternehmer gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Moventrade stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Moventrade betreibt eine digitale Plattform zur Vermittlung und – soweit angeboten – zur eigenen Durchführung verschiedenster Dienstleistungen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Möbeltransporte
- Kleintransporte
- Umzüge
- Entrümpelungen
- Haushaltsauflösungen
- Sperrmüllabholungen
- Kurier- und Expressfahrten
- Montage- und Demontagearbeiten
- Reinigungsdienstleistungen
- Garten- und Hausmeisterservices
- handwerkliche Dienstleistungen
- sowie weitere auf der Plattform angebotene Leistungen.
(2) Die angebotenen Dienstleistungen können entweder
a) durch Moventrade selbst,
b) durch verbundene Unternehmen oder
c) durch selbstständige Partnerunternehmen oder Subunternehmer
erbracht werden.
(3) Welche Gesellschaft oder welches Unternehmen die jeweilige Dienstleistung ausführt, ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder wird dem Kunden vor Leistungsbeginn mitgeteilt.
(4) Moventrade ist berechtigt, den Leistungsumfang jederzeit zu erweitern oder anzupassen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
§ 3 Leistungen von Moventrade
(1) Moventrade bietet ihren Kunden insbesondere folgende Leistungen an:
- Vermittlung geeigneter Dienstleister
- Erstellung individueller Angebote
- Terminplanung und Koordination
- digitale Buchungsabwicklung
- Zahlungsabwicklung (soweit angeboten)
- Kommunikation zwischen Kunde und Auftragnehmer
- Kundenservice
- Dokumentation der Auftragsabwicklung
- Bereitstellung der Website und mobiler Anwendungen.
(2) Moventrade ist bemüht, sämtliche Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu koordinieren. Ein Anspruch auf eine bestimmte Person, ein bestimmtes Fahrzeug oder einen bestimmten Dienstleister besteht nicht.
(3) Angegebene Zeiten für Ankunft, Lieferung oder Durchführung stellen grundsätzlich unverbindliche Richtwerte dar, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde.
(4) Technische Störungen, höhere Gewalt, Verkehrsereignisse oder unvorhersehbare betriebliche Umstände können zu Verzögerungen führen.
§ 4 Vermittlungsleistungen
(1) Soweit Moventrade ausschließlich als Vermittlungsplattform tätig wird, kommt der eigentliche Dienstleistungsvertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und dem ausführenden Unternehmen zustande.
(2) Moventrade übernimmt in diesen Fällen insbesondere:
- die Entgegennahme der Anfrage,
- die Auswahl geeigneter Dienstleister,
- die Angebotsübermittlung,
- die Terminvermittlung,
- die technische Bereitstellung der Plattform.
(3) Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Leistung liegt grundsätzlich beim ausführenden Dienstleister.
(4) Ansprüche aus der konkreten Durchführung der Leistung sind grundsätzlich gegenüber dem ausführenden Unternehmen geltend zu machen, soweit Moventrade nicht selbst Vertragspartner der Leistungserbringung ist.
(5) Moventrade behält sich vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder an geeignete Partner weiterzuleiten.
(6) Ein Anspruch auf Vermittlung eines bestimmten Dienstleisters besteht nicht.
§ 5 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Dienstleistungen auf der Website, in der App oder auf sonstigen Kommunikationswegen stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.
(2) Der Kunde kann eine Buchung oder Anfrage insbesondere vornehmen über:
- die Website,
- die mobile App,
- Telefon,
- E-Mail,
- WhatsApp,
- Kontaktformulare,
- Messenger-Dienste,
- sowie über sonstige von Moventrade bereitgestellte Kommunikationskanäle.
(3) Mit Absenden der Anfrage gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
(4) Ein Vertrag kommt erst zustande durch:
- eine schriftliche Auftragsbestätigung,
- eine Bestätigung per E-Mail,
- eine Bestätigung per Messenger,
- eine Buchungsbestätigung innerhalb der App,
- oder durch den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung.
(5) Moventrade ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Durchführung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Hierzu gehören insbesondere:
- Name,
- Anschrift,
- Telefonnummer,
- E-Mail-Adresse,
- Abhol- und Lieferanschrift,
- Etagen,
- Vorhandensein eines Aufzugs,
- Größe und Art der Transportgüter,
- besondere Erschwernisse,
- sowie sonstige für die Durchführung relevante Informationen.
(7) Werden wesentliche Angaben verschwiegen oder unzutreffend gemacht und entstehen hierdurch Mehrkosten oder Verzögerungen, ist Moventrade berechtigt, diese dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung zu stellen.
(8) Änderungen eines bereits bestätigten Auftrages bedürfen der Zustimmung von Moventrade und können zu einer Anpassung des vereinbarten Preises oder des Ausführungstermins führen.
§ 6 Preise und Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot, der Auftragsbestätigung oder den zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preisen.
(2) Alle Preisangaben verstehen sich in Euro. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit diese anfällt. Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettobeträge ausgewiesen werden; die jeweils geltende Umsatzsteuer wird gesondert berechnet.
(3) Sofern kein Festpreis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach dem vereinbarten Stunden-, Pauschal- oder Einheitspreis.
(4) Festpreise gelten ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden gemachten Angaben. Ändern sich die tatsächlichen Gegebenheiten wesentlich oder waren die Angaben unvollständig oder unzutreffend, ist Moventrade berechtigt, den Preis entsprechend dem tatsächlichen Mehraufwand anzupassen.
(5) Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs sind, werden gesondert vergütet. Hierzu zählen insbesondere:
- zusätzliche Trageleistungen,
- längere Wartezeiten,
- zusätzliche Etagen,
- Demontage- und Montagearbeiten,
- Verpackungsleistungen,
- Entsorgungsleistungen,
- Zwischenlagerungen,
- sowie sonstige vom Kunden nachträglich beauftragte Leistungen.
(6) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Festpreisangebot bezeichnet werden.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlung ist unmittelbar nach Abschluss der Leistung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Moventrade kann folgende Zahlungsarten anbieten:
- EC- oder Kreditkartenzahlung,
- Überweisung,
- digitale Zahlungsdienste,
- In-App-Zahlungen,
(3) Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Moventrade ist berechtigt, Verzugszinsen und weitere gesetzlich zulässige Verzugskosten geltend zu machen.
(5) Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif ist.
(6) Moventrade kann bei größeren Aufträgen angemessene Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen.
§ 8 Terminänderungen und Stornierungen
(1) Vereinbarte Termine können nach Verfügbarkeit im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden.
(2) Der Kunde wird gebeten, Terminänderungen oder Stornierungen möglichst frühzeitig mitzuteilen. Maximal bis 24 Stunden vorher.
(3) Soweit im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung eine Stornierungsregelung vereinbart wurde, gilt diese vorrangig.
(4) Sagt der Kunde einen bereits bestätigten Auftrag kurzfristig ab oder verhindert die Durchführung aus Gründen, die seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind, kann Moventrade Ersatz des nachweislich entstandenen Schadens oder der tatsächlich angefallenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.
(5) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(6) Kann ein Termin aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, erheblicher Verkehrsbehinderungen, Unfällen, Naturereignissen oder vergleichbarer unvorhersehbarer Umstände nicht durchgeführt werden, werden sich die Parteien um einen angemessenen Ersatztermin bemühen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Durchführung der Leistung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt werden.
(2) Insbesondere hat der Kunde auf besondere Umstände hinzuweisen, wie beispielsweise:
- fehlende Aufzüge,
- enge Treppenhäuser,
- Halteverbotszonen,
- Zufahrtsbeschränkungen,
- außergewöhnlich schwere oder sperrige Gegenstände,
- empfindliche Transportgüter,
- notwendige Genehmigungen.
(3) Der Kunde sorgt dafür, dass die Transportwege zugänglich und frei von Hindernissen sind.
(4) Soweit Halteverbotszonen oder behördliche Genehmigungen erforderlich sind und keine anderweitige Vereinbarung besteht, obliegt deren rechtzeitige Beantragung dem Kunden.
(5) Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben oder durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten entstehen, können nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand zusätzlich berechnet werden.
§ 10 Durchführung der Leistungen
(1) Moventrade ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst oder durch geeignete Partnerunternehmen, Nachunternehmer oder Erfüllungsgehilfen durchführen zu lassen.
(2) Die Reihenfolge sowie Art und Weise der Durchführung richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen sowie den Gegebenheiten vor Ort.
(3) Der Kunde oder eine von ihm bevollmächtigte Person sollte bei Beginn und Abschluss der Leistung erreichbar sein oder anwesend sein, soweit dies für die Durchführung erforderlich ist.
(4) Stellt sich während der Ausführung heraus, dass zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, wird Moventrade den Kunden hierüber informieren, soweit dies unter den Umständen möglich und zumutbar ist.
(5) Die Durchführung kann aus Sicherheitsgründen oder zum Schutz von Personen und Sachen unterbrochen oder abgelehnt werden, wenn unzumutbare oder gefährliche Arbeitsbedingungen vorliegen.
(6) Liefer- und Ausführungszeiten stehen unter dem Vorbehalt unvorhersehbarer Ereignisse, die trotz sorgfältiger Planung nicht vermieden werden können. Hierdurch begründete Verzögerungen berechtigen den Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu Ansprüchen.
(7) Nach Abschluss der Leistung wird dem Kunden empfohlen, die Leistung unverzüglich zu überprüfen und erkennbare Beanstandungen möglichst zeitnah mitzuteilen.
